Wenn ein Mensch, der uns wichtig war, stirbt, ist es gut, in einer Trauerfeier von ihr / ihm Abschied zu nehmen.
„Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und den gekreuzigten und auferweckten Herrn Jesus Christus verkündigt.“
Anfang und Ende unseres Lebens stehen wie die Mitte unseres Lebens in Gottes Hand. Auch wenn ein Mensch stirbt, dürfen wir auf Gottes Geleit und Beistand hoffen und uns ihm anvertrauen.
Im Beerdigungsgottesdienst übergeben wir eine/n Verstorbene/n in die gnädigen Hände Gottes und vergewissern uns unserer christlichen Hoffnung, dass der Tod nicht allein Ende bedeutet, sondern zugleich das Tor zum neuen, zum ewigen Leben in Gottes Reich öffnet.
Weitere Informationen: https://www.kirchenkreis-kleve.de/bestattung.html
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben.
Waren die Verstorbenen nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint.
Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben. (Aus der Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland)
Rufen Sie bei einem Trauerfall bitte umgehend im Gemeindebüro oder bei dem Pfarrer Ihres Gemeindebezirkes an, um die Termine für die Beerdigung und das Trauergespräch festlegen zu können. Im Sonntagsgottesdienst, der auf die Beerdigung folgt, wird der Verstorbenen und der Angehörigen fürbittend gedacht.